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Darf ich mein Haus videoüberwachen

Darf ich mein Haus videoüberwachen?

Geschätze Lesezeit: 3 Minuten
Team Goliath
24.04.2025

Was Eigentümer, Mieter und Besucher über Videoüberwachung wissen sollten

Darf ein Eigentümer auf seinem eigenen Grundstück grundsätzlich eine Videokamera installieren?

„Solange die Kamera ausschließlich Vorgänge auf dem eigenen Grundstück aufzeichnet, darf der Eigentümer an jeder Stelle seines Grundstücks ein Gerät installieren“, erklärt Maximilian Heitkämper von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Doch so einfach ist das in der Praxis nicht. Denn oft erfassen Kameras auch Bereiche außerhalb des eigenen Grundstücks – etwa den Bürgersteig oder das Nachbargrundstück. Das ist rechtlich nicht erlaubt. Selbst wenn die Kamera nur auf das eigene Grundstück gerichtet ist, müssen Besucher informiert werden, dass sie sich in einem überwachten Bereich befinden.

Ist ein Hinweisschild Pflicht?

Jeder, der das Grundstück betritt – egal ob Besucher, Briefträger oder Paketbote – hat ein Recht darauf zu wissen, ob er gefilmt wird. Ein gut sichtbares Hinweisschild ist daher dringend zu empfehlen, so Luisa Peitz vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Und was ist mit Mietern?

Mieter dürfen grundsätzlich Kameras nutzen – aber nur in Bereichen, die ausschließlich ihnen zur Verfügung stehen. Das heißt: innerhalb der eigenen Wohnung. Gemeinschaftsbereiche wie Treppenhäuser, Keller oder Flure sind tabu. Auch Türspione mit eingebauter Kamera können problematisch sein, wenn sie aufzeichnen.

Smart Home & Innenraumüberwachung

Immer mehr Mieter nutzen smarte Kameras in ihren Wohnungen – zur Überwachung von Haustieren oder Geräten. Auch das ist erlaubt, sofern alle Personen, die die Wohnung betreten, über die Möglichkeit einer Aufnahme informiert sind.

Was dürfen Vermieter?

Vermieter dürfen nur mit berechtigtem Interesse Kameras installieren, etwa nach wiederholten Fällen von Vandalismus. Auch hier gilt: Die Kamera darf nur notwendige Bereiche überwachen, Aufnahmen müssen nach spätestens 72 Stunden gelöscht werden – es sei denn, sie enthalten relevante Hinweise für Ermittlungen.

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